Nur etwa 67 % der Schwangerschaften enden mit der Geburt eines voll entwickelten Kindes. Schätzungsweise 300.000 Kinder ziehen in Deutschland jährlich zu den Sternen, weil sie während der Schwangerschaft, der Geburt oder kurze Zeit später versterben.

Das Gesetz unterscheidet zwischen Tod- und Lebendgeburten, sowie fehlgeborenen Kindern.

  • Todgeburt – totgeborenes Kind über 500 g
  • Lebendgeburt – Lebenszeichen während der Geburt
  • Fehlgeburt – Kinder unter 500 g ohne Lebenszeichen

Wir verwenden einheitlich und explizit den Begriff “Sternenkind“, denn jedes Kind hat dieselbe Würde verdient. Die Trauer der Eltern und Angehörigen verändert sich nicht mit einer Grammzahl oder einer Schwangerschaftswoche.