Bestattung

Dein Recht auf eine würdevolle Bestattung

Das Bestattungsrecht für Sternenkinder kann je nach Bundesland variieren. Im nachfolgenden haben wir die Regelungen für Niedersachsen zusammengefasst. Eine Übersicht für alle Bundesländer findest du hier. Kontaktiere uns oder eine:einen Bestatter:in, um genauere Informationen zu erhalten.

Bestattung von Sternenkindern in Niedersachsen

Wenn ein Kind mehr als 500g bei seiner Geburt wiegt, gilt in Niedersachsen eine Bestattungspflicht. Für alle Sternenkinder, die unter 500g oder vor der 24. Woche geboren werden, gilt eine Bestattungspflicht für die Kliniken. Aber auch die Eltern dürfen ihr Baby jederzeit selbst bestatten lassen. Die meisten Krankenhäuser haben ein Sternenkindergrab, in dem in regelmäßigen Abständen die Sternenkinder während einer Gedenkfeier beigesetzt werden. Sobald das Kind jedoch ein Lebenszeichen gezeigt hat, ist es unabhängig von der Schwangerschaftswoche und Geburtsgewicht bestattungspflichtig.

Eltern haben die Möglichkeit, zwischen verschiedenen Bestattungsarten zu wählen, wie z.B. Erdbestattung, Feuerbestattung oder eine anonyme Bestattung. Auf den meisten Friedhöfen und Friedwäldern gibt es sogenannte Sternenkindergrabstellen, in denen nur Sternenkinder beigesetzt werden dürfen.

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem Bestatter in Verbindung zu setzen, um alle notwendigen Schritte zu klären und die individuellen Wünsche zu besprechen.

Sternenkind Schaumburg e.V.

Eingetragener gemeinnütziger Verein

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