Deine Rechte: Es ist dein Kind - du entscheidest!
In Deutschland haben Eltern von Sternenkindern bestimmte Rechte und Möglichkeiten.
1. Es ist dein Kind – du entscheidest!
Du darfst in Absprache mit dem:der behandelnden Ärzt:in sowie dem Krankenhauspersonal entscheiden, ob du dein Kind nach der Geburt mit nach Hause nehmen möchtest. Dies kann eine wichtige Möglichkeit sein, um Abschied zu nehmen und den Verlust zu verarbeiten. Besprich dies mit dem Krankenhaus und ggf. mit einem:einer Bestatter:in.
2. Bestattungsrecht
Eltern haben das Recht, ihr totgeborenes Kind zu bestatten. Dies kann in einem Grab auf einem Friedhof oder in einem anderen geeigneten Ort geschehen. Die Bestattung ist ein wichtiger Schritt im Trauerprozess. Weitere Informationen findest du auch unter Bestattung.
3. Geburtsurkunde
Ab der 24. Schwangerschaftswoche oder bei einem Geburtsgewicht über 500g erhalten Eltern eine Geburtsurkunde für ihr totgeborenes Kind. Ein Kind, das bei der Geburt Lebenszeichen gezeigt hat, wird unabhängig von Alter und Gewicht immer beurkundet. Kinder, die unter 500g und vor der 24. Woche geboren werden, erhalten keine Geburtsurkunde. Seit 2013 gibt das Personenstandsgesetz aber auch die Möglichkeit, beim Standesamt eine „Existenzbescheinigung“ für das kleine Sternenkind zu beantragen. Es ist keine Urkunde, da es freiwillig ist, aber es sieht genauso amtlich aus und es macht die Existenz des Kindes sichtbar und gibt ihm möglicherweise einen Platz im Familienstammbuch. Auch Sternenkinder die VOR Mai 2013 geboren wurden, können nachträglich beurkundet werden, wenn die Eltern noch Dokumente über die Schwangerschaft und stille Geburt vorlegen können.
4. Mutterschutz
Ab 1. Juni 2025 gelten in Deutschland neue Schutzfristen für Frauen nach einer Entbindung. Diese sind gestaffelt nach der Schwangerschaftswoche (SSW) zum Zeitpunkt der Entbindung:
• ab der 13. SSW bis zu 2 Wochen
• ab der 17. SSW bis zu 6 Wochen
• ab der 20. SSW bis zu 8 Wochen
Ob du den Mutterschutz in Anspruch nehmen willst, kannst du immer frei entscheiden.
5. Hebammenbetreuung
Jeder Schwangeren steht ab Beginn der Schwangerschaft Hebammenhilfe zu. Hebammen beraten auch und besonders dann, wenn eine stark lebensbedrohende Diagnose oder der Tod eines Kindes im Mutterleib festgestellt wurde. Ihr erhaltet von Eurer Hebamme Informationen zum Weitertragen der Schwangerschaft, zur Geburt Eures Kindes, zur anschließenden Bestattung und zu Hilfsangeboten und Rückbildung. Hebammen stärken Euch für die Geburt Eures Kindes, begleiten Euch bei der Geburt und überwachen Euer körperliches und seelisches Befinden.
All diese Angebote gelten für ALLE Schwangeren und ihre Familien, egal, in welcher Schwangerschaftswoche das Sternchen geboren wird.
Die Hebammenbetreuung wird von den gesetzlichen Krankenkassen und den meisten Privatkassen vollständig bezahlt, ist also für die Frauen und Familien kostenlos!
6. Trauerbegleitung/Psychologische Unterstützung
Neben unseren Selbsthilfeangeboten, sind in unserem Team auch ausgebildete Trauerbegleiterinnen sowie Therapeutinnen, die dich auch in Einzelgesprächen unterstützen.
Sternenkind Schaumburg e.V.
Eingetragener gemeinnütziger Verein
Seit November 2024
Netzwerk aus Fachkräften
Hebammen, Trauerbegleiterinnen und Therapeutinnen Hand in Hand.
100% Ehrenamtlich
Alle Angebote sind kostenfrei